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BVerwG, 03.07.1991 - 9 C 144.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 01.06.1990 - 9 B 87.31392
- BVerwG, 19.10.1990 - 9 B 230.90
- BVerwG, 03.07.1991 - 9 C 144.90
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92 Bei der erforderlichen Rückschau auf das Jahr 1990 als dem Jahr der Ausreise der Beigeladenen war die Gefahr einer allgemeinen Gruppenverfolgung der Ahmadis auf absehbare Zeit auszuschließen, nachdem die nach dem Abklingen der Ausschreitungen des Jahres 1974 bestehen gebliebene Konfliktlage in diesem Jahr und in der Folgezeit nicht mehr in eine asylerhebliche Gruppenverfolgung der Anhänger der Ahmadiyya-Bewegung umgeschlagen war (…vgl. wegen der Begründung im einzelnen die Urteile des 13. Senats des erkennenden Gerichts vom 4. Dezember 1991 - 13 A 10013/87 u.a. - sowie ferner Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1990, a.a.O. und vom 23. Juli 1991 - 9 C 107.90 und 9 C 144.90 - , das darin sowohl vor dem Hintergrund der tatsächlichen Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wie auch des 13. Senats des erkennenden Gerichts eine Vorverfolgung der Betroffenen allein auf der Grundlage dieser latenten Gefährdungslage für die Jahre nach 1974/75 verneint hat).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1996 - 6 A 13364/95 Bei der erforderlichen Rückschau auf das Jahr 1986 als dem Jahr der Ausreise der Kläger war die Gefahr einer allgemeinen Gruppenverfolgung der Ahmadis auf absehbare Zeit auszuschließen, nachdem die nach dem Abklingen der Ausschreitungen des Jahres 1974 bestehen gebliebene Konfliktlage in diesem Jahr und in der Folgezeit nicht mehr in eine asylerhebliche Gruppenverfolgung der Anhänger der Ahmadiyya-Bewegung umgeschlagen war (…vgl. wegen der Begründung im einzelnen die Urteile des 13. Senats des erkennenden Gerichts vom 4. Dezember 1991 - 13 A 10013/87 u.a. - sowie ferner Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1990, a.a.O. und vom 23. Juli 1991 - 9 C 107.90 und 9 C 144.90 -, das darin sowohl vor dem Hintergrund der tatsächlichen Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wie auch des 13. Senats des erkennenden Gerichts eine Vorverfolgung der Betroffenen allein auf der Grundlage dieser latenten Gefährdungslage für die Jahre nach 1974/75 verneint hat).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 13 A 10016/87
Asylrecht; Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft aus Pakistan; Individuelle …
Hiernach aber war bei der erforderlichen Rückschau für das Jahr 1979 als dem Jahr der Ausreise des Klägers die Gefahr einer allgemeinen Gruppenverfolgung der Ahmadis auf absehbare Zeit auszuschließen, nachdem die nach dem Abklingen der Ausschreitungen des Jahres 1974 bestehen gebliebene Konfliktlage in diesem Jahr und in der Folgezeit nicht mehr in eine asylerhebliche Gruppenverfolgung der Anhänger der Ahmadiyya- Bewegung umgeschlagen war (vgl. wegen der Begründung im einzelnen die den Beteiligten bekannten Urteile des Senates vom 04. Dezember 1991 - 13 A 10013/87 u. a. - sowie ferner Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 u.a. - und vom 23. Juli 1991 - 9 C 107.90 und 9 C 144.90 -, das darin sowohl vor dem Hintergrund der tatsächlichen Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes wie auch des Senates eine Vorverfolgung der Betroffenen allein auf der Grundlage dieser latenten Gefährdungslage gerade für das Jahr 1979 verneint hat).